AGB:

 

Ferienwohnungen in der Mühl Hohendorf,

Mühle Hohendorf GbR, AmMühlenbach 3, 17438 Wolgast OT Hohendorf

Die AGB gelten bei Vermietung der Ferienwohnungen Hohendorf.

 

  • .1

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast

bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die

schriftliche, als auch die kurzfristige mündliche Form bindend. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Gast, sowie die ihn begleitenden Personen zustande. Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste wird mit dem 2-fachen Übernachtungsgrundpreis berechnet.

 

  • .2

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast die Ferienwohnung in nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadensersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, die zugesagte Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, die reservierten Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann und den geleisteten Schadensersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

 

  • .3

Wenn der Mieter vor Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später anbzw. früher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er die reservierte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am Anreisetag der vereinbarten Mietzeit und ist im Voraus zu leisten. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

 

  • 4.

Stornierung der Mietvereinbarung und Aufenthaltsabbruch

(1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu

benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter

Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der

Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Kündigung

-bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises

-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises

-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

  • 5.

Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 110Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast vorzubereiten.

 

  • 6.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Hausmeister anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

 

  • 7.

Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen

Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage.

 

  • 8.

Bei Erhalt der Buchungsbestätigung sind 20% des Buchungspreises als Anzahlung zu

leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

 

 

  • 9.

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung

befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind, in diesem Fall das Amtsgericht Bad Freienwalde. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evtl. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

 

  • 10.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam

werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der

unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

  • 11. Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
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